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 Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

(1) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Verträge im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung. Gleiches gilt für im Haupt- oder Nebenerwerb tätige Landwirte, die aus ihrer Tätigkeit Einkünfte erzielen.

(3) Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich widersprochen.

II. Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von zwei Wochen durch:

  • schriftliche Bestätigung oder

  • Ausführung der vertraglichen Leistung

annehmen.

(3) Wird vor Ausführung des Auftrags ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, ist dies ausdrücklich vom Kunden anzugeben. Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.

III. Lieferung und Fertigstellung

(1) Kann die Lieferung oder Fertigstellung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, unverschuldeter Betriebsstörungen (z. B. rechtmäßige Streiks) nicht eingehalten werden, besteht keine Schadensersatzpflicht.

Dies gilt ebenfalls, wenn notwendige Lieferungen oder Leistungen unserer Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer Bestellung aus Gründen ausbleiben, die wir nicht zu vertreten haben.

In diesen Fällen informieren wir den Kunden unverzüglich. Wir sind berechtigt:

  • die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder

  • hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Lieferzeiten gelten als annähernd, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails und setzen die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

(3) Gerät der Kunde mit Abruf, Annahme oder Abholung der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.

Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über.

IV. Abnahme

(1) Die Abnahme des Auftragsgegenstandes erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in unserem Betrieb.

(2) Die Abnahme einer Leistung, insbesondere einer Instandsetzung, erfolgt mit der rügelosen Entgegennahme des Gegenstandes durch den Kunden oder dessen Vertreter.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Kunde die Ware bei uns abzuholen.

Erfolgt ein Versand auf Wunsch des Kunden:

  • erfolgt dieser auf Rechnung und Gefahr des Kunden,

  • wird die Ware auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.

Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr bereits mit unserer Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

V. Pfandrecht

Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht am Auftragsgegenstand zu.

Dieses Pfandrecht kann auch für Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in sachlichem Zusammenhang stehen.

VI. Eigentumsvorbehalt

(1) An allen von uns eingebauten oder gelieferten Gegenständen, insbesondere Ersatz- und Zubehörteilen, die nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen das Eigentum vor.

(2) Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

VII. Zahlung

(1) Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug fällig.

(2) Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig mit:

  • unbestrittenen Forderungen,

  • von uns anerkannten Forderungen,

  • rechtskräftig festgestellten Forderungen oder

  • Forderungen, die sich im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung befinden.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VIII. Gewährleistung

1. Gewährleistungsfristen

Die Gewährleistungsfrist für Instandsetzungsarbeiten und Dienstleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme.

Für Unternehmer

  • Gebrauchte bewegliche Liefergegenstände werden grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

  • Bestehen ausnahmsweise Gewährleistungsansprüche, verjähren diese nach einem Jahr ab Gefahrübergang.

  • Gewährleistungsansprüche für neu hergestellte bewegliche Liefergegenstände verjähren ebenfalls nach einem Jahr ab Gefahrübergang.

Für Verbraucher

  • Ansprüche wegen Mängeln an gebrauchten beweglichen Liefergegenständen verjähren nach einem Jahr ab Gefahrübergang.

  • Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

2. Ausschluss der Gewährleistung

Keine Gewähr wird übernommen für Schäden aufgrund von:

  • ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung,

  • fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch Dritte,

  • unterlassener Wartung,

  • normaler Abnutzung,

  • fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,

  • ungeeigneten Betriebsmitteln,

  • sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umständen.

3. Mängelbeseitigung

Die Behebung gewährleistungspflichtiger Mängel erfolgt auf unsere Kosten in unserem Betrieb.

Eine Reparatur in einer anderen Werkstatt bedarf grundsätzlich unserer vorherigen Zustimmung. Ausgenommen hiervon sind zwingende Notfälle.

4. Nacherfüllung

Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge besteht Anspruch auf Nacherfüllung.

Schlägt die Nacherfüllung mehrfach – in der Regel zweimal – fehl, kann der Kunde:

  • den Preis mindern oder

  • vom Vertrag zurücktreten.

5. Offensichtliche Mängel

Verbraucher

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen.

Unternehmer

Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.

6. Gesetzliche Ausnahmen

Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht bei:

  • Vorsatz,

  • grober Fahrlässigkeit,

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

  • Übernahme einer Garantie,

  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

IX. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.

Dies gilt insbesondere nicht bei:

  • Arglist,

  • Vorsatz,

  • grober Fahrlässigkeit,

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,

  • grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Ist der Kunde Kaufmann, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten.

Wir sind außerdem berechtigt, Klage am Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

(2) Für Streitigkeiten aus Instandsetzungsarbeiten und Dienstleistungen gilt als Gerichtsstand der Ort der Leistungserbringung (Erfüllungsort gemäß § 29 ZPO).

XI. Alternative Streitbeilegung

Wir nehmen nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.

XII. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

Anton Strasser GmbH & Co. KG, stand: 29.03.2018

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